Sehr geehrte Eltern,
laut §§ 17 Abs. 6, 18 Abs. 4 Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020 ist an den Schulen und Horten eine Notbetreuung für die Zeit vom 04.01. – 10.01.2021, gegebenenfalls auch darüber hinaus zu organisieren.
Die Festlegung der Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung in der Schule als auch im Hort geltend machen können, ist noch nicht abschließend erfolgt.
Sobald uns dazu Informationen bekannt sind, werden wir diese auf unserer Homepage und in der WeBBcloud veröffentlichen.
Die Notbetreuung während der planmäßigen Unterrichtszeit erfolgt durch die Schule.
Hier wird gewährleistet, dass die Kinder die Aufgaben bearbeiten können, die sie für die
Zeit des Distanzunterrichts erhalten. Es findet kein Unterricht in der Notbetreuung statt.
Außerhalb der planmäßigen Unterrichtszeiten wird die Notbetreuung durch den Hort abgesichert.
Es findet keine reguläre Hortbetreuung statt.
Die Mittagsversorgung für Kinder in der Notbetreuung ist möglich.
Dazu ist es notwendig, dass Sie bei Beantragung der Notbetreuung das Mittagessen
für die betreffenden Tage anmelden.
Über die Regelung zur Bezahlung werden Sie in Kürze hier informiert.
Es gilt (wie im Regelbetrieb), dass eine Abmeldung vom Essen bis spätestens 08:00 Uhr des Tages erfolgen muss, da die Kosten sonst nicht erstattet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung/Hortleitung